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   BSG, 29.06.1962 - 2 RU 177/60   

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BSG, 29.06.1962 - 2 RU 177/60 (https://dejure.org/1962,9457)
BSG, Entscheidung vom 29.06.1962 - 2 RU 177/60 (https://dejure.org/1962,9457)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 1962 - 2 RU 177/60 (https://dejure.org/1962,9457)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 17, 157
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BSG, 26.05.1977 - 2 RU 80/76

    Ersatzpflicht - Nicht unfallbedingte Erkrankung - Hinzutreten einer

    nur sie als Krankenkasse und nicht auch die Beklagte zur Leistung aus Anlaß der unfallunabhängigen Erkrankung (Diabetes mellitus) verpflichtet war, Der Senat hat entschieden, daß der einheitliche Leistungsgrund und damit die Pflicht des Trägers der Unfallversicherung, Ersatz zu leisten, bestehenbleiben, wenn zu der Erkrankung, die Folge eines Arbeitsunfalles ist und deretwegen Krankengeld gezahlt wird, eine unfallunabhängige Erkrankung hinzutritt, die den Versicherten ebenfalls zum Bezug von Krankengeld berechtigen würde (BSGE 17, 157, 158; Brackmann aaO s" 966 b ; DOK 1965, 597; Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Rundschreiben VB 55/65 vom 30. April 1965 und VB 109/75 vom 25. Juni 1975, hier 4.2.1).
  • BSG, 26.03.1980 - 2 RU 105/79

    Aufrechterhaltung der Pflicht des Trägers der Unfallversicherung zur Leistung von

    Das Landessozialgericht (LSG) hat die Berufung der Klägerin durch Urteil vom 25. September 1979 zurückgewiesen und zur Begründung u.a. ausgeführt: Einigkeit bestehe zwischen den Beteiligten in rechtlicher Hinsicht insoweit, als eine zu einer bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit hinzutretende Arbeitsunfähigkeit nicht eine weitere Arbeitsunfähigkeit begründe, die etwa neben der bereits bestehenden selbständige rechtliche Folgen äußere (BSGE 17, 157; BSG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 80/76 = BSGE 44, 22).

    Der Senat hat, wie die Revisionsklägerin nicht verkennt, entschieden, dass der einheitliche Leistungsgrund und damit die Pflicht des Trägers der Unfallversicherung, Ersatz zu leisten, bestehen bleiben, wenn zu der Erkrankung, die Folge eines Arbeitsunfalles ist und derentwegen Krankengeld gezahlt wird, eine unfallunabhängige Erkrankung hinzutritt, die den Versicherten ebenfalls zum Bezug von Krankengeld berechtigen würde (s. BSGE 17, 157, 158; Brackmann a.a.O.. S. 966b).

  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 30/13 R

    Krankenversicherung - Kriegsopferversorgung - Erstattungsanspruch - Badekur gem §

    Die vom Kläger im Gleichordnungsverhältnis erhobene echte Leistungsklage ist zulässig (§ 54 Abs. 5 SGG; vgl zB BSGE 12, 65, 68 = SozR Nr. 1 zu § 1739 RVO; BSGE 17, 157, 158 = SozR Nr. 2 zu § 1509 RVO; BSG SozR 3100 § 16 Nr. 4) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2002 - L 17 U 305/00

    Anforderungen an psychoreaktive/psychogene Störungen i.S.d. unfallrechtlichen

    Erkrankt der Verletzte während der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit an einem unfallunabhängigen Leiden, das ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hätte, ist danach Verletztengeld nur so lange zu erbringen, wie die Folgen des Versicherungsfalls Arbeitsunfähigkeit bedingen (BSGE 17, 157, 158; Bereiter-Hahn/Mehrtens a.a.O. Rdnr. 4).
  • BSG, 23.02.1987 - 9a RV 22/86

    Lohnersatzfunktion des Übergangsgeldes und Krankengeldes - unterschiedliche

    Rechtsverhältnisse nicht durch Verwaltungsakt regeln können (BSGE 12, 65, 68 : SozR Nr. 1 zu 5 1239 RVO; BSGE 17, 157, 158 : SozR Nr. 2 zu 5 1509 RVO).
  • BSG, 11.12.1980 - 2 RU 55/79

    Zuordnung des Übergangsgeldes als Leistung im Rahmen der Heilbehandlung

    Unterstützung (5 565 RVG) zur Heilbehandlungo Diese Geldleistungen fallen somit in den Bereich der medizinischen Rehabilitation (s Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 5° Aufl, 5 557 Anm 14), Sofern der Träger der Unfallversicherung die Heilbehandlung übernimmt (@ 565 Abs. 2 RVG), hat er dem Verletzten auch die während dieser Zeit zu gewährenden Geldleistungen zu erbringen (BSGE 45, 68, 69), wenn der Verletzte wegen einer unfallbedingten Erkrankung arbeitsunfähig ist (BSGE 17, 157; 44, 22; BSG Urteil vom 26. März 1980 - 2 RU 105/79 --)0 Das Ubergangsgeld ist eine Leistung im Rahmen der Heilbehandlung.
  • BSG, 29.04.1965 - 11 RV 860/63

    Ansprüche der Krankenkasse - Parallelbehandlung eines Versorgungsberechtigten -

    nur deshalb kein Krankengeld erhalten, weil ihm Krankenhauspflege gewährt worden sei° Wenn auch die Klägerin zur Gewährung der Krankenhauspflege allein verpflichtet gewesen sei, so sei damit nicht jede ursächliche Beziehung der schädigungsbedingten Arbeitsunfähiglkeit und der Krankenhauspflege entfallen° .Vielmehr müsse das gleiche gelten, was das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 29. Juni 1962 - 2 RU 177/60 - bei einem Erstattungsanspruch einer Betriebskrankenkasse gegen eine Be- rufsgenossenschaft (BG) ausgesprochen habe (BSG 17, 157)° Hiernach habe die Klägerin mit der Krankenhauspflege zugleich eine Aufwendung bewirkt, die auf Grund des Unfalls erbracht werden mußte und deshalb der BG zur Last falle; denn der Anspruch auf Krankengeld sei in dem Anspruch auf Krankenhauspflege aufgegangen; diese sei an die Stelle des Krankengeldes getreten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2002 - L 3 U 122/02
    Das Bundessozialgericht hat jedenfalls in seiner bisherigen Rechtsprechung einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung für die Dauer eines erst nach dem Unfall aufgrund einer unfallunabhängigen Erkrankung erforderlichen stationären Aufenthaltes nur für den Fall bejaht, dass während der ganzen Dauer der unfallunabhängigen Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit wegen der Unfallfolgen fortbestand (vgl Urteil vom 29. Juni 1962 - 2 RU 177/60 - E 17, 157).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2004 - L 9 U 367/00
    VB 115/80; Urt. v. 26. Mai 1977, Az.: 2 RU 80/76, BSGE 44, 22; Urt. v. 29. Juni 1962, Az.: 2 RU 177/60, BSGE 17, 157).
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